Patienteninformation
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Therapie
Voraussetzungen für eine logopädische Therapie
Um eine logopädische Therapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Verordnung eines Facharztes (zB Kinderarzt, HNO-Arzt oder Zahnarzt), die vor weniger als einem Monat ausgestellt wurde. Auf der Verordnung muss die Dauer der jeweiligen Therapieeinheiten vermerkt sein (also zB "10 x logopädische Therapie á 60 Minuten"). Sollte dies nicht der Fall sein, wird - zumindest von der ÖGK und der SVS - lediglich der geringstmögliche Tarif (30 Minuten) refundiert.
Wenn Sie bei der KFA oder BVAEB versichert sind, muss die Verordnung zusätzlich chefärztlich bewilligt werden.
Einreichung der Honorarnote bei der Krankenkasse
Nach jeweils 10 Therapieeinheiten, bzw bei Bedarf auch schon davor, erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie zusammen mit der (bewilligten) Verordnung bei der Krankenkasse zur Refundierung einreichen können. Je nach Kasse beträgt die Refundierung für 60 Minuten Therapie derzeit ca zwischen 60 und 70 €.
Kosten
30 Minuten Therapie (inkl. Vor- und Nachbereitungszeit) € 60,00*
45 Minuten Therapie (inkl. Vor- und Nachbereitungszeit) € 80,00*
60 Minuten Therapie (inkl. Vor- und Nachbereitungszeit) € 100,00*
Zuschlag für Hausbesuche € 25,00
* Sondertarife für soziale Notfälle sind nach Absprache möglich.
Stornobedingungen
Sollte ein Termin nicht eingehalten werden, bitte ich um Absage 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Ich bitte um Verständnis, dass ich kurzfristig abgesagte oder vergessene Termine verrechnen muss.